Hintergründe zu Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen in Neuenmarkt
Historie
Nach der Gründung der beiden PV-Freiflächensanlagen in den 2000er-Jahren – bei der die Anlage hinter der Schützenstraße mit Bürgerbeteiligung realisiert wurde – und der PV-Anlage entlang den Bahnschienen bei Schlömen beschäftigt sich die Gemeinde Neuenmarkt vermehrt in den letzten Jahren mit Bauanfragen und -anträgen zu Freiflächen-PV-Anlagen.
Warum keine Überarbeitung des 30 Jahre alten Flächennutzungsplans?
Die Überarbeitung des Flächennutzungsplans vom 16.01.1995 ist mit Aufwand und Kosten verbunden, bietet aber die Möglichkeit sich als Gemeinde zu überlegen, wo im Gemeindegebiet grundsätzlich PV-Anlagen (Windräder o.ä.) vorstellbar wären – unabhängig davon, wem die Grundstücke gehören und welche Einzelinteressen daran hängen. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch die Behörden frühzeitig eingebunden. Die Empfehlungen der NG-Fraktion und des Altbürgermeisters Siegfried Decker hierzu wurden nicht angenommen. Stattdessen wurde ein Kriterienkatalog festgelegt, der die Auswahl des Projektumsetzers stark einschränkt. Alle neueren Anfragen für PV-Freiflächenanlagen (u.a. im Ortsteil See) wurden mit Verweis auf den neuen Kriterienkatalog bisher abgelehnt oder sind nicht zum Tragen gekommen.
Die Bundesregierung hat die Ausweisung von privilegierten Flächen entlang von Bahnschienen und Autobahnen ermöglicht, damit dort schneller PV-Freiflächen (ohne Bauleitplanung) gebaut werden können. Diese Flächen bis zu einer Entfernung von max. 200 m direkt neben zwei Hauptgleisen sind auch bei uns vorhanden. Auch dort wurde ein Bauantrag eines überregionales Projektentwicklers diesmal aus Naturschutzgründen abgelehnt. Fast gleichzeitig wurde die Anlage nebenan auf den Flächen (außerhalb dieses privilegierten Bereichs) rund um die Biogas-Anlage durch die Firma Münch aus Rugendorf als „Solarpark Neuenmarkt“ geplant.
Die erste Planung des „Solarpark Neuenmarkt“
Die von der Gemeinde Neuenmarkt veröffentlichte Planung wies inhaltliche Unstimmigkeiten auf und enthielt Textpassagen aus anderen Projekten des gleichen Projektträgers (Fa. Münch). Die veröffentlichte Planung war mit bis zu 80ha eine wesentlich größere Anlage als alle bisherigen Bauanträge in Neuenmarkt und zu nahe an den Wohnhäusern in der Austraße. Aufgrund von vielen Gesprächen mit den Bürgern hat die NG diesbezüglich eine Stellungnahme abgegeben und unser Wunsch die Anlage von der Austrasse hinter die Baumlinie / Gütleinbach zu verschieben ist in der neuen Version der Planung umgesetzt worden.
Warum hat die Fraktion der Neuenmarkter Gemeinschaft dann trotzdem gegen die Freiflächen-PV-Anlage gestimmt?
Die Beschlussvorschläge des Projektentwicklers bzw. die daraus folgendenen Beschlüsse der Gemeinde Neuenmarkt auf folgende Punkte konnten die Fraktion der NG nicht überzeugen:
- Vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, „wird das Vorhaben absolut abgelehnt“, da die geplanten Flächen eine höhere landwirtschaftliche Qualität haben als der Durchschnitt des Landkreises Kulmbach.
- Die Regierung von Oberfranken erklärt es als unzulässig, die Umweltverträglichkeitsprüfung wegzulassen und ein „vereinfachtes Verfahren“ anzuwenden.
- Der Bayerische Bauernverband spricht sich gegen die Anlage aus und widerspricht der Annahme, dass die Fläche nach der Nutzung als PV-Anlage uneingeschränkt der Landwirtschaft zur Verfügung steht.
Die seltsame Berichterstattung in der Presse über die Gemeinderatssitzungen, in der kein Pressevertreter anwesend war und die NG-Fraktion falsch zitiert wurde, führte auch dazu, dies in diesem Beitrag ausführlicher darzustellen.
Zukunft der ehemaligen Biogasanlage ungewiss
In der aktuellen Bauleitplanung für die PV-Freiflächenanlage ist die räumlich zentral liegende ehemalige Biogas-Anlage ausgenommen und nicht Bestandteil der aktuellen Planung. Warum?
Gemeinsam nicht mehr erreichen?
Neuenmarkt ist Mitglied der ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland e.V.. Dieser Verein aus 14 Gemeinden in den Landkreisen Bayreuth, Kulmbach und Hof will über den Tellerrand hinaussehen und setzt auf interkommunale Zusammenarbeit und sieht auch bei Energie Handlungsbedarfe für:
- Bau nachhaltiger Energieerzeugungsanlagen unter Berücksichtigung von Landschaftsverbrauch und Landwirtschaft
- Zusammenarbeit der Gemeinden bei der Standortsuche für Anlagen erneuerbarer Energien
- Sicherung der Erschließung der Standorte für Anlagen erneuerbarer Energien
Die Planung des „Solarpark Neuenmarkt“ erfolgt alleine durch die Gemeinde Neuenmarkt.
Der Gemeindrat könnte über den „Solarpark Neuenmarkt“ einen Bürgerentscheid beschließen – dann wäre klar, was der Wille der Bürger ist.
Peter Pfeffer, Mitglied des Vorstands der Neuenmarkter Gemeinschaft


