Hintergründe: warum die Gemeinderäte der Neuenmarkter Gemeinschaft das Bürgerbegehren ablehnen müssen

Hintergründe: warum die Gemeinderäte der Neuenmarkter Gemeinschaft das Bürgerbegehren ablehnen müssen

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Hintergründe: warum die Gemeinderäte der Neuenmarkter Gemeinschaft das Bürgerbegehren ablehnen müssen

Der Gemeinderat muss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden und hat hierbei keinerlei Gestaltungs- oder Ermessensspielraum, es ist eine rein juristische Entscheidung. Grundlage für die Entscheidung bilden eine Stellungnahme der Gemeindeverwaltung sowie ein Schreiben der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Kulmbach, welche den Sachverhalt juristisch genau analysieren und zu folgende Punkten kommen:

1) fehlende Bestimmtheit des Bürgerbegehrens:

Sollten die Bürger mehrheitlich für das Bürgerbegehren stimmen, ist nicht klar was getan werden soll. Welche konkreten Maßnahmen sollen umgesetzt werden? Es ist unklar, ob sich die Maßnahmen auf das beauftragte, aber noch nicht vorliegende integrale Hochwasserschutzkonzept beziehen. Dies ist nur für Neuenmarkt und Hegnabrunn beauftragt. Das Bürgerbegehren bezieht sich aber auf die Gemeinde Neuenmarkt, welche aus weiteren Ortschaften besteht. Soll z.B. Schlömen vor Hochwasser aus dem Laubenbach und dem Weißen Main geschützt werden?

Des Weiteren ist die geforderte großflächige Versiegelung nicht klar genug beschrieben, um daraus konkrete Handlungen abzuleiten. Auch ist die Gemeinde Neuenmarkt unter Umständen nicht in der Lage eine Versiegelung zu verhindern, wenn z.B. ein gültiger und rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Beispielsweise gehören im Baugebiet Steigengasse nicht alle Bauplätze der Gemeinde Neuenmarkt.

2) Die geforderte sofortige Umsetzung ist rechtswidrig, da dies nicht mit den finanziellen Mitteln der Gemeinde Neuenmarkt sofort finanzierbar ist und Planung, Grundstückserwerb sowie öffentliche Ausschreibungen bestimmten zeitlichen Rahmenbedingungen folgen müssen.

3) Verstoß gegen das Kopplungsverbot:

Das Bürgerbegehren beinhaltet 3 Fragestellungen/ Themen:

a) effektiver Hochwasserschutz

b) großflächige Versiegelungen

c) Baugebiet Steigengasse

Zwischen Themen b) und c) lässt sich ein innerer Zusammenhang herstellen, aber zwischen a) und b) nicht, da z.B. nicht jede Versiegelung grundsätzlich zu einer Verschlimmerung der Hochwassersituation führt.

Durch die basisdemokratische Ausrichtung werden Beschlüsse in der Fraktion der Neuenmarkter Gemeinschaft nicht immer einstimmig getroffen. Bei der Bewertung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist sich die komplette Fraktion der Neuenmarkter Gemeinschaft einig:

Aus oben genannten Gründen muss das in dieser Form eingereichte Bürgerbegehren abgelehnt werden. Dies richtet sich aber nicht grundsätzlich gegen die Wünsche und Bedenken der Unterzeichner!

Fast 500 Bürger haben ihre Meinung zum Ausdruck gebracht. Nun ist es an uns den Dialog mit den Bürgern voranzutreiben, um Klarheit über die Themen zu schaffen. Wir respektieren und befürworten das demokratische Intrument Bürgerbegehren und wollen die geleisteten Unterschriften beachten und ernst nehmen. Sobald ein schlüssiges integrales Hochwasserschutzkonzept vorliegt, soll dies in einer Bürgerversammlung öffentlich vorgestellt und diskutiert werden. Unabhängig von dem Bürgerbegehren sind im Finanzhaushalt 2016 der Gemeinde Neuenmarkt Mittel für die Umsetzung der ersten Maßnahmen aus dem integralen Hochwasserschutzkonzept vorgesehen.

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an oder kommen Sie zu einem Bürgerstammtisch der Neuemarkter Gemeinschaft. Die Termine finden Sie auf unserer Homepage http://neuenmarkter-gemeinschaft.de

Wir freuen uns auf Sie!

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